Allgemeine Geschäftsbedingungen Members

Bevor Ihr eine Membership beantragt, bitten wir euch die allgemeinen Geschäftsbedingungen genau zu lesen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen: Membership

  1. GELTUNGSBEREICH UND ÄNDERUNGEN DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

    1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) regeln das Rechtsverhältnis zwischen der db pottery studio GmbH, Schiffbaustrasse 9a, 8005 Zürich (nachfolgend db pottery studio oder das Studio) und dem Kunden/der Kundin (nachfolgend das Mitglied oder Member; zusammen mit dem Studio auch die Parteien).

    1.2 Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich mit dem Studio vereinbart wurden und nur für den jeweiligen Einzelfall. Im Zweifel haben diese AGB Vorrang. Für die Anwendung dieser AGB gilt als schriftlich jede textbasierte Kommunikation, insbesondere E-Mail (denise@db-pottery.ch).

  2. ANGEBOT, VERTRAGSABSCHLUSS UND MITGLIEDSCHAFT

    2.1 Sämtliche Angebote von db pottery studio sind – sofern nicht ausdrücklich anders angegeben – unverbindlich. Die Abgabe eines Antrags für ein Membership-Abo oder das Aufgeben einer Bestellung stellt ein Angebot durch das Mitglied dar; der Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung des Studios zustande.
    Die Anzeige von Produkten oder Membership-Abos im Online-Shop stellt keine verbindliche Offerte dar, sondern lediglich eine Einladung zur Angebotsabgabe.

    2.2 Membership-Abo-Anträge müssen schriftlich oder über die dafür vorgesehene Funktion auf der Studio-Webseite (www.db-pottery.ch/membership-abo/) eingereicht werden.

    2.3 Die AGB werden dem Mitglied zusammen mit dem Angebot übermittelt. Mit der Abgabe eines Antrags oder einer Bestellung erkennt das Mitglied die AGB verbindlich an.

    2.4 Es besteht kein Automatikanspruch auf Membership; Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs geprüft.

  3. INHALT DES MEMBERSHIP-ABOS

    3.1 Alle neuen Mitglieder müssen vor der selbstständigen Nutzung des Studios eine Studio-Einführung absolvieren, welche separat zum aktuellen Studiosatz verrechnet wird.

    3.2 Das Membership-Abo umfasst die Nutzung der Studioeinrichtungen und Ausstattung für bis zu 15 Stunden pro Woche, während der regulären Öffnungszeiten (siehe Abschnitt 8).

    3.3 Nicht genutzte Stunden verfallen und können nicht auf Folgewochen übertragen werden.

    3.4 Mitglieder dürfen eine Begleitperson (“Guest”) mitbringen, sofern ein Besuch vorab schriftlich durch das Management genehmigt wurde.

    Guests dürfen das Studio nur in Begleitung des Mitglieds nutzen und werden zum aktuellen Stundenpreis in Rechnung gestellt.

    Die erfassten Gaststunden werden dem Mitglied über dessen Studio-Konto in Rechnung gestellt. Auch bei Gratis-Gästen ist eine Genehmigung erforderlich. Das Mitglied trägt volle Verantwortung für Verhalten, Sicherheit und Einhaltung der Studio-Regeln durch den Gast.

    3.5 Mitglieder mit einem 12-Monats-Membership-Abo erhalten einmal jährlich eine kostenlose Gastnutzung von bis zu 3 Stunden
     
  4.  VERTRAGSDAUER UND KÜNDIGUNG

    4.1 Die Laufzeit richtet sich nach dem gewählten Membership-Abo und beginnt mit schriftlicher Bestätigung durch das Studio.

    4.2 Das Abo verlängert sich automatisch, sofern es nicht mindestens 30 Tage vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Erfolgt die Kündigung später, wird ein weiterer Monatsbetrag zum aktuellen 3‑Monats-Preis berechnet.

    4.3 Änderungen der Abo-Laufzeit sind nur beim Zeitpunkt der Verlängerung möglich. Monatsabrechner dürfen jederzeit auf ein vorausbezahltes Abo wechseln. Rückzahlungen nach Umstellung in ein kürzeres oder Monatsabo sind ausgeschlossen.

    4.4 Rückerstattung des Guthabens
    Bei Kündigung der Mitgliedschaft wird ein bestehendes Guthaben auf dem Konto erstattet, sofern das Mitglied dies schriftlich beantragt.

    Ist das Guthaben weniger als CHF 50, kann das Mitglied wählen, ob es das Guthaben auf seinem Konto für zukünftige Käufe behalten oder auf das Konto eines anderen Mitglieds übertragen möchte.

    4.5 Eine vorzeitige Kündigung ist nur bei schweren, unvorhergesehenen Ereignissen (z. B. medizinischer Notfall, Umzug ausserhalb der Region Zürich) möglich. Ein entsprechender Nachweis muss erbracht werden; eine Rückerstattung erfolgt nach Ermessen des Managements.

    Bei anderen Gründen ist die Kündigung nur möglich, wenn ein Ersatzmitglied gefunden wird. In diesem Fall wird die Differenz zum kürzeren Tarif fällig. Rückerstattungen gelten nur für zukünftige Monate und ab Eingang der schriftlichen Kündigung und Unterlagen. Für bereits abgerechnete Monate sind keine Rückerstattung oder Teilrückerstattung möglich.

    4.6 Bei medizinischer Kündigung ist eine gültige ärztliche Bescheinigung innerhalb von 14 Tagen nach schriftlicher Kündigung vorzulegen. Erfolgt dies nicht, wird die Kündigung nach den Standardregeln behandelt.

    4.7 Für jede Kündigung fällt eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50 an.

    4.8 Mitglieder müssen ihre persönliche Regalfläche und persönlichen Gegenstände vor Ablauf des letzten aktiven Monats aus dem Studio entfernen (sofern nicht schriftlich anders vereinbart).

    4.9 Bei Verstößen gegen diese AGB oder bei erheblichem Zahlungsverzug kann das Studio das Membership-Abo ohne Vorankündigung kündigen und den Zugang verweigern.

  5. PAUSIERUNG DES MEMBERSHIP-ABOS

    5.1 Eine temporäre Abo-Pause kann aus folgenden Gründen beantragt werden:

    Medizinische Gründe, Eltern- oder Unfallzeit
    Krankheits-, Geburt-, oder Unfallsituationen ermöglichen eine Pause während der dokumentierten Abwesenheit. Der Antrag ist so bald wie möglich schriftlich einzureichen, vollständig mit Nachweis (z. B. ärztliches Attest oder Bescheinigung). Die Pause gilt erst mit Eingang aller Unterlagen; Rückdatierungen und Rückzahlungen sind ausgeschlossen.

    Längerfristige Reise oder berufliche Verpflichtungen
    Bei einem 12-Monats-Abo kann einmal jährlich eine Pause ab mindestens 8 aufeinanderfolgenden Wochen gewährt werden. Der Antrag ist mindestens 60 Tage vor Beginn schriftlich einzureichen, inklusive Nachweisen wie Reiseunterlagen. Es fällt eine CHF 50 Pausen-Gebühr an.

    5.2
    Pro 12-Monats-Zeitraum wird nur eine Pause gewährt. Aufteilung ist ausgeschlossen.

    5.3 Vor Beginn der Pause müssen persönliche Gegenstände – insbesondere Regalmaterialien – vollständig aus dem Studio entfernt sein, sofern nicht anders schriftlich vereinbart.

    5.4 Für jede bewilligte Pause wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50 erhoben.

    5.5 Membership-Abos und Pausen richten sich immer nach vollen Kalendermonaten; Pausen beginnen am 1. eines Monats und enden am letzten Tag des Monats. Teilmonats-Pausen sind nicht möglich.

  6. PREISE

    6.1 Alle Preise sind in Schweizer Franken (CHF) ausgewiesen und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer (MWST).

    6.2 Die aktuellen Membership-Abo-Preise sind auf der Studio-Webseite veröffentlicht. Das Studio kann Preise anpassen; Änderungen werden mindestens 14 Tage im Voraus schriftlich mitgeteilt.

    6.3 Material- und Brenngebühren basieren auf dem Endgewicht glasierten bzw. unglasierten Werks. Die aktuellen Tarife sind auf der Webseite oder auf Anfrage verfügbar.

    6.4 Frische Porzellanmasse muss separat gekauft werden und ist nicht im Standard-Recycling-Ton enthalten. Gemischter Ton (z. B. mit Pigmenten, Fasern) muss ebenfalls separat erworben werden, da er nicht recycelbar ist. Das Studio behält sich vor, Einzelkäufe anzuordnen, um Qualität und Sicherheit des Tonvorrats zu gewährleisten.

    6.5 Alle Material- und Brennkosten sind vor Nutzung zu bezahlen – online oder vor Ort. Zahlungen werden dem Konto des Mitglieds als Guthaben gutgeschrieben.

  7. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN UND VERZUG

    7.1 Mit Abschluss eines Membership-Abos verpflichtet sich das Mitglied zur monatlichen Zahlung, sofern kein vollständiges Abo im Voraus bezahlt wurde. Bei Vorauszahlung erhält das Mitglied ggf. einen Rabatt (siehe Studio-Webseite).

    7.2 Abogebühren bleiben auch bei vollständiger Nichtnutzung des Studios oder seiner Einrichtungen fällig.

    7.3 Möchte das Mitglied über die wöchentlich inklusiven Stunden hinaus weitere Studio-Zeiten buchen, ist dies mit dem Studio-Management abzusprechen. Zusätzliche Stunden sind in Paketform erhältlich, je nach Verfügbarkeit.

    7.4 Material- und Brenngebühren müssen vorab bezahlt werden (siehe Abschnitt 6.5).

    7.5 Rechnungen und Zahlungsverzug
    Rechnungen werden schriftlich ausgestellt und sind im Online-Konto des Mitglieds abrufbar. Die Zahlung ist innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum fällig.

    Bei Zahlungsverzug gilt folgender Ablauf:

    Erste Mahnung: Versand kostenlos.
    Zweite Mahnung: Versand frühestens 14 Tage nach der ersten Mahnung, sofern die Zahlung weiterhin aussteht; es fällt eine Administrationsgebühr von CHF 20.00 an.

    Ab dem Datum der zweiten Mahnung befindet sich das Mitglied im Zahlungsverzug.

    Wenn die Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach der zweiten Mahnung eingeht, kann der offene Betrag an ein Inkassobüro übergeben werden. Das Mitglied trägt sämtliche zusätzlichen Kosten, die im Rahmen des Inkassoverfahrens entstehen.

  8. ÖFFNUNGSZEITEN

    8.1 db pottery studio behält sich das Recht vor, Öffnungszeiten für Kurse, Workshops, Wartung, Sonderveranstaltungen oder aus betrieblichen Gründen anzupassen. Aktuelle Zeiten und Änderungen sind im Kalender der internen Mitgliederplattform (Social Wall) veröffentlicht und werden vom Studio-Management festgelegt.

    8.2 Sofern nicht anders angekündigt, ist das Studio für Mitglieder täglich von 07:00–24:00 Uhr zugänglich. Mitglieder sind verpflichtet, diese Zeiten einzuhalten.

  9. GESUNDHEIT UND SICHERHEIT

    9.1 Mitglieder müssen den ausgewiesenen Studio-Member-Eingang nutzen. Der Zugang über den Workshopbereich ist untersagt. Im Brand- oder Notfall ist der nächstgelegene Ausgang zu verwenden.

    9.2 Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Mitglieder sind sich bewusst, dass Arbeiten in einer Keramikwerkstatt Risiken bergen (z. B. scharfe Werkzeuge, heiße Oberflächen, elektrische Geräte, Staub).

    9.3 Mitglieder dürfen Glasuren nicht eigenständig mischen; hierfür ist die Anleitung oder Genehmigung durch das Management erforderlich.

    9.4 Die Brennöfen werden ausschließlich von Mentoren oder dem Studio-Management bedient. Werke, die Sicherheits- oder Qualitätsstandards nicht erfüllen – inklusive Arbeiten mit Fremdton oder unsauberer Glasur – können abgelehnt werden.

    9.5 Mitglieder haften vollständig für Schäden an Brennöfen durch unsachgemäße Handhabung und tragen Reparatur- oder Reinigungsgebühren.

    9.6 Arbeitsplätze sind nach jeder Nutzung vollständig zu reinigen. Ton- und Glasurreste von Tischen, Werkzeugen und Böden müssen entfernt werden.

    9.7 Mitglieder sind verpflichtet, ihre persönliche Regalfläche mindestens einmal monatlich mit einem feuchten Tuch abzuwischen, um Silikastaub zu reduzieren.

    9.8 Aus Sicherheitsgründen ist der Bereich um Brennöfen freizuhalten. Es dürfen keine Gegenstände in oder um die Öfen platziert werden.

    9.9 Das Rauchen ist im Studio und direkt davor verboten.

    9.10 Kinder unter 16 Jahren haben nur in Begleitung eines Erwachsenen Zutritt. Hunde sind nur mit schriftlicher Genehmigung erlaubt und müssen beaufsichtigt sein.

  10. HAFTUNG UND VERSICHERUNG

    10.1 Die Nutzung des Studios erfolgt auf eigenes Risiko. db pottery studio haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden, soweit gesetzlich zulässig.

    10.2 Mitglieder müssen während der Vertragsdauer über eine persönliche Unfall- und Haftpflichtversicherung verfügen.

    10.3 db pottery studio haftet nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände.

    10.4 Mitglieder haften für vorsätzliche oder fahrlässige Schäden an Studio-Eigentum, Geräten oder ausgeliehenen Gegenständen und tragen sämtliche Reparatur- oder Ersatzkosten.

     

  11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

    11.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig sein oder werden, bleibt der Rest unberührt. Die ungültige Klausel wird durch eine rechtlich zulässige Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

    11.2 Diese AGB und das Rechtsverhältnis unterliegen ausschliesslich dem schweizerischen materiellen Recht.

 

Als ausschliesslicher Gerichtsstand gilt Zürich, Schweiz.

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Aktualisiert, Aug 2025

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